Zum Inhalt springen

Zutrittskontrolle, Zeiterfassung, Fluchtwegtechnik

Zutrittssysteme, Zutrittskontrollsysteme (ZKS) sind elektronische Einrichtungen zur Objektorganisation und Sicherheit.

Ein Zutrittssystem soll

  • durch Kombination mit dem Verschluss unerlaubte Zutritte verhindern und
  • helfen festzulegen, WER, WANN, WIE LANGE und WOMIT bestimmte Bereiche eines Objektes betreten darf.
  • wichtige Daten archivieren,
  • On- und Offline Komponenten nutzen können,
  • mit einer Alarmanlage koppelbar sein, um im Anlassfall zu alarmieren.
  • helfen, einen Einbruch, Überfall oder Betrug oder andere Fehlverhalten zu rekonstruieren.
  • Flucht- und Rettungswege systemimmanent berücksichtigen.
  • mit einer Zeiterfassung koppelbar sein

Komponenten, zB.

  • Zutrittsmanagementsoftware
  • Server mit Linux- oder Windows- Betriebssystemen und Speichermöglichkeit
  • Monitore, Webbrowser oder mobile App-Lösungen
  • Zutrittsterminals und Reader für ONLINE Nutzung mit RFID Chip (zB Legic oder Mifare-Desfire)
  • Offline Produkte (mit Batterie) wie elektronischer Zylinder oder elektronischer Beschlag

Was ist Zeiterfassung?
Personalzeiterfassung (PZE) ist die Erfassung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern durch Zeiterfassungsterminals mit RFID Chip oder Biometrische Daten. 

Was ist Fluchtwegtechnik?
Der Fluchtweg dient als Evakuierungsweg aus einem Objekt bei Gefahr für die Betroffenen. Die EN Norm 179, und die EN NORM 1125 regeln diesen Sachverhalt.

Der Rettungsweg ist ein Begriff aus dem Bauordnungsrecht und dem Brandschutz. Er kennzeichnet den jeweils günstigsten Zugang für die Einsatzkräfte, der für Brandbekämpfung, Rettung oder Verletztenbergung stets freigehalten werden muss.
Er ist nicht mit dem Fluchtweg zu verwechseln, der ausschließlich als Evakuierungsweg für die Betroffenen einer Gefahr dienen sollte. Der Begriff der Rettung beinhaltet aber auch die Selbstrettung (Flucht). 
Insofern werden an Türen im Verlauf von Rettungswegen/Fluchtwegen besondere Anforderungen gestellt.
Dazu gehört zB:

  • Ausstattung relevanter Türen mit Panikstangen
  • Verbau von Ruhestrom Verschlusskomponenten
  • Öffnung der Türen in Fluchtrichtung durch manuelle Betätigung mit einer Hand und maximal 80N Kraft, usw ...

In Österreich liegt das Bauordnungsrecht in der Gesetzgebungs-Kompetenz der Bundesländer. 
Alle Länder haben dementsprechend eigene Bauordnungen erlassen, deren Vorschriften zu den Rettungswegen aber weitgehend einheitlich sind.

Die Vorschriften und Kontrollen sind in den Ländern jeweils unterschiedlich geregelt. Sie richten sich aber immer nach den Euronormen (EN179 und EN1125)
Je nach Anwendung kann die Tür nur an der Innenseite Türgriffe haben. Außerdem müssen die Beschläge der Tür so montiert sein, dass sich die Tür nur in Fluchtrichtung öffnen lässt. Die Tür kann zwar ein Schloss besitzen, jedoch muss sichergestellt sein, dass sich die Tür auch in abgeschlossenem Zustand jederzeit einfach von innen öffnen lässt.
 
Für Gebäude, in denen mit Panik zu rechnen ist, etwa weil dort regelmäßig viele ortsunkundige Personen anwesend sind, muss die Tür nach der Euronorm mit einem so genannten Paniktürverschluss mit horizontaler Betätigungsstange ausgerüstet sein (EN1125)
Um Notausgänge nicht missbräuchlich als Ausgang zu verwenden, werden diese Türen speziell alarmgesichert. Die Gerätschaften dafür unterliegen gewissen Auflagen sowohl im Funktionsprinzip, wie auch in der Montage.