Eine Einbruchmeldeanlage soll
- durch Abschreckung Einbrüche, Diebstähle und Überfälle verhindern,
- im Notfall hilfeleistende Dienste (Polizei, Sicherheitsdienst etc.) benachrichtigen,
- die Aktionszeit von Dieben, Bankräubern usw. minimieren,
- die unmittelbare Umgebung sowie beteiligte, anwesende Personen alarmieren,
- helfen, einen Einbruch oder Überfall zu rekonstruieren.
- Es gibt beispielsweise folgende Alarmmelder:
Magnetkontakte (Fenster, Türen)
Bewegungsmelder (Passiv: Infrarot und Dualmelder mit Infrarot und Mikrowelle)
Glasbruchmelder (Fenster, Vitrinen, Türverglasungen)
Körperschallmelder (Wertbehältnisse)
Rauchmelder
Überfallmelder (Kassen-, VS-, Waffenräume)
Alarmanlagen werden bei gewissenhafter Errichtung nach der OVE Richtlinie R2 errichtet!
Darin ist genau festgelegt für welche Klasse (Privat/Standard, Gewerbestandard Nieder, Gewerbestandard Hoch, Werteschutz, Hochsicherheit) welche Melder einzusetzen sind, um die Schutzziele zu erreichen!
Die Perimetersicherung / Freigeländesicherung ist die Gelände-Absicherung um ein zu sicherndes Objekt.
Hierbei kann es sich sowohl um ein Firmengebäude, ein Privatgebäude oder ein ganzes Gebiet handeln.
Die Perimetersicherung hat grundsätzlich in allen Einsatzbereichen die gleichen Aufgaben:
- die Gefahren abzuwehren,
- die Überwindung des Außenbereichs zu erschweren und
- die Erkennung von Ereignissen, die die gesicherten Bereiche betreffen