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Angebot - Vertragsabschluß

  1.  Angebote der WEHRHAN TPS Sicherheitstechnik GmbH sind immer freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich auf eine Gültigkeitsfrist hingewiesen wird, etwaige Änderungen der enthaltenen Angaben behalten wir uns vor.
  2. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma WEHRHAN TPS Sicherheitstechnik GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sollten eine oder mehrere der nachstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch einewirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten Zweck  soweit wie möglich verwirklicht.
  3. Die allgemeinen  Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen haben auch  für alle in Zukunft abzuschließenden Geschäfte unserer Gesellschaft mit unseren Kunden Gültigkeit.
    Abweichende AGB des Auftraggebers werden weder ganz noch teilweise Inhalt des Vertrags, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Eine Zusage unsererseits ist nur in schriftlicher Form gültig.
  4. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben -freibleibend und unverbindlich.

Unterlagen

Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Abbildungen, technischen Beschreibungen, Zeichnungen, etc. werden nicht Vertragsinhalt

Im letztgenannten Fall sind die Angaben nur als annähernd vereinbart. Soweit sie  nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, können sie –etwa gemäß dem Stand der Technik oder im Interesse des Bestellers -abgeändert werden. Wir behalten uns die Eigentums- und Urheberrechte an sämtlichen Unterlagen  vor. Diese dürfen weder kopiert noch  vervielfältigt  noch  Dritten  in  irgendeiner  Weise  zur  Kenntnis  gebracht  noch  zur  Anfertigung  von  Anlagen,  Komponenten  oder  deren  Bestandteile  verwendet  werden.

Preis- Liefer und Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise gelten ab Werk, exkl. Mehrwertsteuer, Verpackung und Montage, unversichert, unverzollt, Frachtkosten im In und Ausland werden separat in Rechnung gestellt.Die Verpackung geht, sofern sie nicht als unser Eigentum bezeichnet ist, in den Besitz des Bestellers über. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, versichern wir die  zuliefernden Waren auf Kosten des Bestellers gegen die üblichen Transportrisiken. Andere Transporte müssen vom Besteller ausdrücklich verlangt werden und gehen zu seinen Lasten.
  2. Mit Herausgabe einer neuen Preisliste werden sämtliche früher genannten Preise ungültig.
  3. Tritt nach dem Abschluß des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
  4. Zahlungsbedingungen:
    Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt netto fällig. Erfolgt die Zahlung innerhalb von 6 Tagen nach Rechnungserhalt kann ein Skonto von 2%abgezogen werden.Sofern  im  Angebot  keine  anders  lautenden  Zahlungsbedingungen  vermerkt  sind,  gelten  für  Rechnungsbeträge  über  Euro  7.500,--  ,  dass  1/3  des Rechnungsbetrages  bei Auftragsbestätigung,  1/3  des  Rechnungsbetrages  bei  Versandbereitschaft  fällig  wird.  Der  Restbetrag  ist  binnen  10  Tagen  nach  Rechnungserhalt  netto  fällig.  Teillieferungen soweit sie vom Auftraggeber gefordert werden sind selbständige Geschäfte und können als solche abgerechnet werden.
  5. Das vereinbarte Zahlungsziel ist bindend. Bei Skontozahlungen ist der Tag des Zahlungseingangs auf unserem Konto maßgebend. Bei verspätetem Zahlungseingang werden unberechtigte Abzüge nachgefordert. Die Zahlungspflicht des Schuldners gilt erst nach Eingang des Betrages zu unserer freien Verfügung als erfüllt. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen  zu berechnen, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf, wahlweise berechtigt uns Zahlungsverzug zum Rücktritt vom Vertrag. Die Höhe der Verzugszinsen beträgt 12 v. H., zumindest jedoch 3 v. H. über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank (Europäischen Zentralbank) bzw. kommen im Falle eines beiderseitigen Unternehmergeschäftes die Unternehmerzinsen zum Tragen. Die durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten des Inkassobüros, deren Berechnung auf der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996 in der geltenden Fassung basieren sowie eventuelle weitere, zweckdienliche und notwendige Kosten, die durch das Einschreiten eines Rechtsanwaltes (laut geltendem Rechtsanwaltstarifgesetz - RATG) entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen.
  6. Unsere AGB’s haben bei öffentlichen Ausschreibungen, Verfahren und Verhandlungen nur dann Gültigkeit, wenn sie den Bestimmungen der öffentlichen Ausschreibungen nicht widersprechen.

Vorschriften am Bestimmungsort

  1. Der Besteller hat uns auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die bei Erfüllung des Vertrages zu beachten sind.

Lieferung – Lieferfristen

  1. Angaben über Lieferfristen gelten nur annähernd, weil sie von den Lieferfristen des jeweiligen Hersteller- oder Lieferwerks abhängig sind. Die Folgen  höherer Gewalt, wie z.B.Streiks, Betrieb- oder Verkehrsstörungen etc. berechtigen uns die Leistungen entsprechend hinauszuschieben oder ganz bzw. teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware der Post, Bahn etc. ausgehändigt, bzw., an die ausführende Person oder Firma übergeben worden ist, oder der Empfang der Ware auf unseren Lieferschein bestätigt wurde.

Montage, Inbetriebnahme und Service

Montage und Inbetriebnahme, sofern diese nicht ausdrücklich als im Preis inbegriffen angeführt sind, gehen zu Lasten des Bestellers. Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Verrechnungssätze, siehe Beilage. Vorbehalten bleibt der Abschluss eines Instandsetzungs- oder Wartungsvertrages.

Haftung und Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bzw. Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
  2. Für Schlüssel kann eine Passgenauigkeit nur bei Vorlage des jeweiligen Schließzylinders übernommen werden.
  3. Schließanlagen       werden       vom       jeweiligen       Herstellerwerk       nach       den       von       uns       erstellten       Schließplänen       gefertigt.       Der       Schließplan ist geistiges Eigentum der WEHRHAN TPS Sicherheitstechnik GmbH Jede andere Verwendung (Vervielfältigung, Weiterleitung für Ausschreibungen) verletzt das Urheberrecht.

Schließpläne die vom Auftraggeber freigegeben wurden, sind in der Funktion bindend.

  1. Offensichtliche  Mängel  müssen  innerhalb  1  Woche  nach  Empfang  der  Ware  oder  nach  Ausführung  der  angeblich  mangelhaften  Leistung  schriftlich  gerügt  werden.  Die mangelhaften  Teile  oder  Einbauten  sind  in  dem  Zustand,  in  dem  sie  sich  zum  Zeitpunkt  der  Feststellung  des  Mangels  befinden,  zur  Besichtigung  durch  uns  oder  einen Beauftragten      des      Herstellerwerkes      bereitzuhalten.      Ein      Verstoß      gegen      die      vorstehende      Verpflichtung      schließen      jegliche      Gewährleistungsansprüche aus     . Ist der Besteller Verbraucher (Konsument) im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes so gelten diese Gewährleistungsbestimmungen nicht  
  2. Bestehen wegen eines Mangels Ansprüche auf Gewährleistung, können wir nach unserer Wahl die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder den Austausch der Sache/des Werkes bewirken oder das Entgelt angemessen mindern (Preisminderung) oder den Vertrag  aufheben. Das Recht des Bestellers auf Wandlung wird einvernehmlich abgedungen.

Schadenersatz

Haben wir den Mangel weder grob fahrlässig noch vorsätzlich verschuldet, besteht wegen des Mangels selbst keinesfalls Anspruch auf Schadenersatz. Besteht Anspruch aufSchadenersatz, können wir nach unserer Wahl Naturalersatz (Verbesserung oder Austausch) oder Geldersatz leisten.Im Übrigen gilt: Der Besteller verzichtet für sich und seine Rechtsnachfolger ausdrücklich auf Geltendmachung eines durch den Kaufgegenstand infolge einfacher oder schlicht grober Fahrlässigkeit verursachten mittel- oder unmittelbaren Schadens (Folgeschaden) und Gewinnendganges. Der Besteller verzichtet  für sich und seine Rechtsnachfolger ausdrücklich auf die Geltendmachung eines durch einen Mangel am Kaufgegenstand infolge einfacher oder schlicht grober Fahrlässigkeit verursachten mittel- oder unmittelbaren Schadens (Mangelschaden oder Mangelfolgeschadens) und Gewinnendganges. In jedem Fall ist unsere Haftung mit der Höhe des einfaches des vereinbarten Entgeltes begrenzt.

Der besondere Rückgriff eines Unternehmens, der einem Verbraucher Gewähr geleistet hat (§933b AGGB) wird einvernehmlich auf den Zeitraum der Gesetzlichen Gewährleistungsfristen (§933 ABGB) eingeschränkt. Bei Verletzung seiner Rügeverpflichtung im Sinne des § 377 HGB verliert der Unternehmer seinen Rückgriffsanspruch.

Sind Sie Verbraucher (Konsument) im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes, gilt anstatt der vorstehenden Bestimmungen über Schadenersatz ausschließlich Folgendes: Im Falle leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Personenschäden.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Geschäftspartner, gleich aus welchem Rechtsgrund, die zum Zeitpunkt, durch, vor, oder nach Vertragsabschluß entstehen unser Eigentum. Im Falle eines Exekutionsverfahrens ist der Auftraggeber verpflichtet, zugreifende Dritte über den Eigentumsbesitzer zu informieren und den Auftragnehmer schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand, anwendbares Recht

Als Gerichtsstand wird das zuständige Gericht in Wien bzw. für innerdeutsche Rechtsgeschäfte das zuständige Gericht in Lippstadt vereinbart. Alle Verträge die von uns abgeschlossen werden unterliegen dem österreichischen bzw. dem deutschen Recht.