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EN 13637 Elektrisch gesteuerte Notausgangsanlagen für Türen in Rettungswegen

Die EN 13637 erlaubt mehr Möglichkeiten bei der Realisierung einer Fluchttüre als in den Normen  EN1125 und EN179 beschrieben. 

Die EN 13637 beschreibt Anforderungen nicht für mechanische, sondern für elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen.
Diese lassen sich elektrisch verriegeln und sind somit in das gesamte Sicherheitssystem eines Gebäudes integriert.
Somit kann die Fluchttüre

  • weil überwacht nicht mehr unbemerkt von innen geöffnet werden.
  • weil gegen die Fluchtrichtung zutrittskontrolliert in die Haussicherheitsanlage integriert werden
  • weil sowohl gegen als auch in die Fluchtrichtung zutrittskontolliert und somit in beidseitige Sicherheitsanlagen integriert werden.

Rein mechanische Fluchtfunktionen sind in der EN1125 (mit Panikstange) bzw EN179 (mit Drücker) beschrieben.
Auch in diesen Fällen werden elektromechanische Schlösser eingesetzt, aber die Fluchtfunktion erfolgt immer rein mechanisch. Die elektrischen Funktionen dienen nur der Überwachung oder der Zutrittskontrolle für den Eintritt gegen die Fluchtrichtung. Sie dürfen die mechanische Freigabefunktion nicht beeinflussen.

Duch die EN 13637 kann eine  EN 179-Notausgangs- oder EN1125-Paniktüre zusätzlich in Fluchtrichtung elektrisch verriegelt und gesteuert werden,

Die EN 13637 ist auch in der OIB Richtline verankert.
Die EN 13637 regelt, dass 2 Betätigungen erlaubt sind (zb Taste drücken und Drücker/Stange betätigen)
Die EN 13637 regelt, dass Auslöselemente, die in die Fluchttüranlage integriert sind (zb Radar) verwendet werden dürfen.

Die Richtlinie für Arbeitsinspektoren weiß explizit darauf hin, dass elektrische Sicherheitssysteme NICHT als fremde Hilfsmittel zu sehen sind!
Fremde Hilfsmittel (zb Schlüssel) sind bei Fluchttüren verboten!